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Finanzlexikon: dosenpfand
dosenpfand
Seit dem 1. Januar 2003 gibt es in Deutschland ein Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen, das so genannte Dosenpfand.
Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen, ist die Verpackungsverordnung, welche im Jahr 1991 von der damaligen CDU/FDP-Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Prof. Dr. Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde im Jahr 1998 von der damaligen CDU/FDP-Bundesregierung unter der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr. Angela Merkel (CDU) bestätigt und novelliert.
Das von der CDU/FDP-Koalition beschlossene Dosenpfand trat unter der rot-grünen Bundesregierung in Kraft, weil bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 Prozent gesunken war. Betroffen sind alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 liegt. Dies sind Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Getränke im so genannten Tetra-Pak, Milch, aber auch Wein, Sekt und Spirituosen sind von der Pfandpflicht ausgenommen. Dies führt zur Situation, dass beispielsweise für Radler das Pfand eingeführt wurde, weil es ein Biermischgetränk ist, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen. Zwar werden Getränke im Tetra-Pak nicht bepfandet, das gilt allerdings nicht wenn in selbigem ein stilles Mineralwasser enthalten ist, auch dann gilt die Pfandpflicht.
Das Pfand beträgt für Dosen und Einwegflaschen aus Glas und PET 25 Cent, bei einem Inhalt von mehr als 1,5 Litern sind 50 Cent zu bezahlen. Für Mehrwegflaschen gelten die bisherigen Pfandbeträge: 8 Cent für Bierflaschen und 15 Cent für Mineralwasserflaschen.
Grundsätzlich können die Einweg-Getränkeverpackungen dort zurück gegeben werden, wo sie gekauft wurden. Einige Lebensmittelmärkte haben zum Jahreswechsel Getränke in Einweg-Verpackungen aus dem Sortiment genommen. Andere nehmen Einwegverpackungen gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurück. Einige Lebensmittel-Handelsketten (z.B. Lidl, Aldi) bedrucken die Etiketten mit einem Logo und gewährleisten so, dass nur die dort gekauften Verpackungen zurück genommen werden.
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